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Ab sofort verbesserte Förderbedingungen

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.

Die neuen Konditionen für Bauherren und Hausbesitzer im Überblick:

Solarkollektoren

Die Basisförderung für Solarkollektoren wird auf 120 Euro pro Quadratmeter erhöht. Wer einen alten Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel tauscht, erhält eine einmalige Bonuszahlung von 600 Euro. Ein weiterer Bonus mit gleichem Betrag kann verbucht werden, wenn Sonnenkollektoren mit einer Wärmepumpe oder Biomasse kombiniert werden. Eine schnelle Entscheidung lohnt sich in allen drei Fällen: Die erhöhten Fördermittel gibt es nur bis 30. Dezember 2011, danach schrumpft die Basisförderung auf 90 Euro pro Quadratmeter und Kesseltausch- und Kombinationsbonus auf 500 Euro..

Wärmepumpen

Die Fördersumme hängt nicht mehr von der Wohnfläche, sondern von der Heizleistung ab. Der teure Wohnflächennachweis, den Antragsteller bisher in Auftrag geben mussten, fällt daher weg. Alle erdgekoppelten Wärmepumpen werden ab sofort mit einer Mindestsumme von 2400 Euro je Anlage unterstützt. Für Wärmepumpen mit einer Leistung von 100 Kilowatt zahlt der Staat bis zu 11400 Euro. Natürlich gilt auch hier der Kombinationsbonus mit Sonnenkollektoren von 500 Euro. Zudem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. So müssen Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Mindestjahresarbeitszahl von 3,8 bei Wohngebäuden und 4,0 bei Nichtwohngebäuden erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen wurde die Jahresarbeitszahl auf 3,5 gesenkt, bei gasbetriebenen Wärmepumpen auf 1,3. Die Jahresarbeitszahl zeigt an, wie viel Heizleistung eine Wärmepumpe aus einer Einheit Antriebsenergie jährlich im Durchschnitt gewinnt. Neu ist auch, dass bei einem Beginn des Bauvorhabens nach dem 30. Juni 2011 alle Anträge für Wärmepumpen mit einer Leistung über 100 Kilowatt ab sofort bei der KfW gestellt werden müssen.

Alle Fördermittel müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wenn Bauherr oder Hausbesitzer dieselbe Maßnahme schon einmal beantragt haben, gelten die bisherigen Richtlinien - eine Förderung zu den neuen Bedingungen ist dann nicht möglich. Es gilt der Tag des Antragseingangs, alle Maßnahmen können also bei rechtzeitiger Abgabe bis Ende Dezember ins Jahr 2012 mitgenommen werden
www.bafa.de

Einzelne Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten in diesem Bereich ebenfalls Förderprogramme an. Sie können diese unter energiefoerderung.info recherchieren. Bitte geben Sie in der Rubrik "Fördermittel suchen" die PLZ Ihres Gebäudestandortes sowie die gewünschten Fördermaßnahmen ein.

Bei der Sanierung von Ein- Zweifamilienhäusern besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Modernisierung der Heizungsanlage über das Programm "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss" zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor Beginn der Maßnahme.

Weitere Infos...

 Förderberater der KfW

 Förderwegweiser der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
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